Zugewinnausgleich - Berechnung



Bei einer Scheidung muß der Zugewinnausgleich gezahlt werden.

Zugewinnausgleich erhält der eine geschiedene Ehegatte vom anderen Ehegatten, wobei nur derjenige verpflichtet ist zur Zahlung, der während der Ehe mehr Zugewinn erzielt hat.

Ferner ist ein Zugewinnausgleich auch nur dann zu zahlen, wenn die Ehegatten im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander gelebt haben.

Auch im Todesfall eines Ehegatten kann es zum Zugewinnausgleich kommen, was viele nicht wissen.

Somit sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Editiert von Monitorer - Letztes update am November 27, 2011 09:39 von Monitorer
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