Bei einer
Scheidung muß der
Zugewinnausgleich gezahlt werden.
Zugewinnausgleich erhält der eine geschiedene Ehegatte vom anderen Ehegatten, wobei nur derjenige verpflichtet ist zur Zahlung, der während der Ehe mehr Zugewinn erzielt hat.
Ferner ist ein Zugewinnausgleich auch nur dann zu zahlen, wenn die Ehegatten im sogenannten
Güterstand der
Zugewinngemeinschaft miteinander gelebt haben.
Auch im Todesfall eines Ehegatten kann es zum Zugewinnausgleich kommen, was viele nicht wissen.
Somit sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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Letztes update am November 27, 2011 09:39 von Monitorer