Die sogenannte transmortale Vollmacht ist von der postmortalen Vollmacht zu unterscheiden. Während die transmortale Vollmacht bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers besteht und über seinen Tod hinaus bestehen bleibt, wird die sogenannte postmortale Vollmacht dagegen erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam.
In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass die
Erben des Vollmachtgebers jederzeit in der Lage sind, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.
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