Riestervertrag - Vererbung (Vererbbarkeit)



Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, möchte möglicherweise sicherstellen, dass in seinem Todesfall die Erben noch vom Riester-Vertrag profitieren können. Der Gesetzgeber sieht eine entsprechende Möglichkeit vor. Je nach Anbieter und der Vertragsgestaltung wird dies in der Praxis unterschiedlich umgesetzt, so dass die verschiedenen Tarife verglichen werden sollten.

Der Ehepartner kann gemäß den gesetzlichen Regelungen zu 100 % von einem Riester-Vertag, den sein verstorbener Partner abgeschlossen hat, profitieren. Er kann nämlich das gesamte ersparte Kapital erhalten, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Dies allerdings nur, wenn das Geld in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird, aus dem er eine lebenslange Rente erhält. Das Besondere ist hierbei, dass der überlebende Ehepartner auch dann von der Riester-Rente profitieren kann, wenn er eigentlich gar nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen förderberechtigt wäre.

Eine andere Verwendung des Riester-Kapitals wäre eine sogenannte schädliche Verwendung, die dazu führt, dass die vom Verstorbenen erworbenen Zulagen und Steuervorteile zurück zu gewähren wären.
Editiert von Monitorer - Letztes update am Januar 19, 2012 04:39 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Riestervertrag - Vererbung (Vererbbarkeit) » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.
Anregungen
  •  Riestervertrag - Vererbung (Vererbbarkeit)
  •  Verschenken oder Vererben - Wo sind die Unterschiede? » Themen : Die Frage, ob Vermögen oder Teile des Vermögens vererbt oder verschenkt werden sollen, kann niemals pauschal in die eine oder andere Richtung beantwortet werden. Vielfältige Beweggründe desjenigen, der sein Vermögen vererben oder...
  •  Erbschaftsteuer: Vererbung von Unternehmensvermögen » Tipps : Die Vererbung von Unternehmensvermögen kann gemäß § 13a ErbStG steuerbegünstigt erfolgen. Folgende zwei Alternativen sind vorgesehen: 85% des Vermögens (Verschonungsabschlag) und ein gleitender Abzugsbetrag in Höhe von höchstens 150.000 Euro...
  •  Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht vererblich. » Tipps : Gemäß § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ein Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass...
  •  Schenken statt vererben » Hi Ich hätte da mal ne Frage. Meine Opa ist schon recht alt aber tortzdem noch einigermaßen Gesund. Nun weiß er dass das nicht eweig der Fall sein wird. Deshalb sagte er mir letztens das er einen Teil seines Erbes mir jetzt schon geben will um keine...
  •  An Neffen vererben??? » Halli hallo Ich hätte da mal ne tehoretische Frage, nämlich ob den auch Neffen einen Anspruch auf Erben haben oder nur die Kinder bzw meine cousin/en in dem Fall. Würde mich mal intersieren. Dane euch

Altersvorsorge
Altersvorsorge