Wer eine
Riester-Rente abgeschlossen hat, möchte möglicherweise sicherstellen, dass in seinem Todesfall die
Erben noch vom Riester-Vertrag profitieren können. Der Gesetzgeber sieht eine entsprechende Möglichkeit vor. Je nach Anbieter und der Vertragsgestaltung wird dies in der Praxis unterschiedlich umgesetzt, so dass die verschiedenen Tarife verglichen werden sollten.
Der Ehepartner kann gemäß den gesetzlichen Regelungen zu 100 % von einem Riester-Vertag, den sein verstorbener Partner abgeschlossen hat, profitieren. Er kann nämlich das gesamte ersparte Kapital erhalten, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Dies allerdings nur, wenn das Geld in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird, aus dem er eine lebenslange Rente erhält. Das Besondere ist hierbei, dass der überlebende Ehepartner auch dann von der Riester-Rente profitieren kann, wenn er eigentlich gar nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen förderberechtigt wäre.
Eine andere Verwendung des Riester-Kapitals wäre eine sogenannte schädliche Verwendung, die dazu führt, dass die vom Verstorbenen erworbenen Zulagen und Steuervorteile zurück zu gewähren wären.
Editiert von
Monitorer -
Letztes update am Januar 19, 2012 04:39 von Monitorer