Der Entzug des Führerscheins kann eine sogenannte
personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der
Arbeitnehmer einen wesentlichen Bereich seiner beruflichen Tätigkeit nicht ohne Führerschein ausüben kann (beispielsweise LKW-Fahrer).
In diesem Zusammenhang hat das
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass bei einem Fahrverbot eine
Kündigung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer die Dauer des Fahrverbots durch Inanspruchnahme seines Urlaubs überbrücken kann.
In dem verhandelten Fall wurde einem Berufskraftfahrer der Führerschein für einen Monat entzogen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Nach Auffassung der Richter ist die Kündigung nicht rechtens. Der Arbeitnehmer ist in der Lage, mit Urlaub den Monat des Fahrverbots zu überbrücken.
(Urteil vom 16.8.2011, Az. 5 Sa 295/10)
Editiert von
Monitorer -
Letztes update am Januar 26, 2012 09:38 von Monitorer