Flugpreise bei Onlinebuchung: Endpreis ist anzugeben

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Angabe irreführender Flugpreise im Internet. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass im Internet grundsätzlich der korrekte Endpreis anzugeben ist. Einige Fluggesellschaften listen die bei Buchung eines Fluges anfallenden zusätzlichen Kosten (beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Kerosinzuschläge, Steuern und Flughafengebühren) teilweise erst während des Buchungsvorgangs auf. Diese Darstellung der Flugpreise ist nicht rechtens. Vielmehr müssen die Flugpreise inklusive aller obligatorisch zu entrichtender Zuschläge angegeben werden.

(Urteil vom 4.1.2012, Az. 24 U 90/10)
Editiert von Monitorer - Letztes update am Februar 2, 2012 10:22 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Flugpreise bei Onlinebuchung: Endpreis ist anzugeben » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.
Anregungen
  •  Flugpreise bei Onlinebuchung: Endpreis ist anzugeben
  •  Flugpreise » Guten Tag, wie kommt es ,dass ich für einen FLug in die USA als Früchbucher fast das Doppelte bezahlen musste als wie der Flug jetzt noch kostet? Kann ich den Halben preis zurückverlangen? Bitte schnell antworten, das ist schon nächsten dienstag!

eBay: Grundpreisangabe gehört in die Überschriftzeile
Internetforum: Kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen