Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Angabe irreführender Flugpreise im Internet. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass im Internet grundsätzlich der korrekte Endpreis anzugeben ist. Einige Fluggesellschaften listen die bei Buchung eines Fluges anfallenden zusätzlichen Kosten (beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Kerosinzuschläge,
Steuern und
Flughafengebühren) teilweise erst während des Buchungsvorgangs auf. Diese Darstellung der Flugpreise ist nicht rechtens. Vielmehr müssen die Flugpreise inklusive aller obligatorisch zu entrichtender
Zuschläge angegeben werden.
(Urteil vom 4.1.2012, Az. 24 U 90/10)
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Letztes update am Februar 2, 2012 10:22 von Monitorer