Das Amtsgericht Ratingen hat entschieden, dass kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen in einem Internetforum besteht.
In dem verhandelten Fall war in den Nutzungsbedingungen eines Internetforums festgelegt, dass ehemalige Nutzer keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Forenbeiträge haben. Dennoch verlangte ein ehemaliger Nutzer unter Berufung auf das Urheberrecht die Löschung aller seiner Beiträge. Nach Auffassung der Richter besteht jedoch kein
Beseitigungsanspruch. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt nicht vor, da Forenbeiträge in der Regel kein Werk im urheberrechtlichen Sinne gemäß § 2 Absatz 2 Urheberschutzgesetz (UrhG) darstellen.
(Urteil vom 29.6.2011, Az. 8 C 486/10)
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Letztes update am Februar 7, 2012 12:05 von Monitorer