Verbot teurer Telefonwarteschleifen

Der Bundesrat hat am 9.2.2012 dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von teuren Telefonwarteschleifen vor. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es nicht gerechtfertigt, dass ein Kunde von kostenpflichtigen Hotlines bereits zahlt, wenn er in einer Warteschleife auf die Annahme des Gesprächs wartet. Die Serviceleistung wird erst dann erbracht, wenn das Anliegen des Anrufers auch tatsächlich bearbeitet wird. Dementsprechend dürfen zukünftig keine teuren Warteschleifen mehr geschaltet werden.

Der neue § 66g Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass Warteschleifen in Zukunft nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn
  • es sich um eine entgeltfreie Rufnummer (vor allem 0800er- Nummern) handelt oder
  • es sich um eine Rufnummer mit einer normalen Ortsvorwahl handelt oder
  • für den Anruf ein Festpreis gilt oder
  • der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt.

Verstöße gegen diese Vorgaben sind bußgeldbewehrt.

Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr vor.
Editiert von Monitorer - Letztes update am Februar 13, 2012 11:31 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Verbot teurer Telefonwarteschleifen » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.
Anregungen
  •  Verbot teurer Telefonwarteschleifen
  •  Verbot der Handynutzung » Tipps : Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Verbot privater Handynutzung während der Arbeitszeit nicht der Zustimmung des Betriebsrates bedarf (Beschluss vom 30.10.2009, Az. 6 TaBV 33/09). In dem verhandelten Fall ging es um...
  •  Schneiden der Hecke im Schutzzeitraum verboten » Tipps : Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) ist am 1.3.2010 in Kraft getreten. Die Fäll- und Schnittverbote sind danach bundeseinheitlich in § 39 BNatSchG geregelt. Zum Schutz wild lebender Tiere gilt für die Zeit vom 1. März bis zum 30. September...
  •  Sprechfunkgerät (Walki-Talki) während der Fahrt verboten » Tipps : Gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dem Fahrzeugführer während der Fahrt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons immer dann untersagt, wenn er dafür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. In...
  •  Verbot einer Nebentätigkeit » Tipps : Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagen darf, wenn diese Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen kann. In dem...
  •  Teure Studiengebühren » Guten Tag, ich bin an der universität mannheim seit diesem WS immatrikuliert. jedes semester muss ich über 500 € studiengebühren bezahlen. das ist so ungerecht, was kann ich dagegen tun?

Schneiden der Hecke im Schutzzeitraum verboten
Wechsel des Strom- oder Gasanbieters