Der Bundesrat hat am 9.2.2012 dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von teuren Telefonwarteschleifen vor. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es nicht gerechtfertigt, dass ein Kunde von kostenpflichtigen Hotlines bereits zahlt, wenn er in einer Warteschleife auf die Annahme des Gesprächs wartet. Die Serviceleistung wird erst dann erbracht, wenn das Anliegen des Anrufers auch tatsächlich bearbeitet wird. Dementsprechend dürfen zukünftig keine teuren Warteschleifen mehr geschaltet werden.
Der neue § 66g Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass Warteschleifen in Zukunft nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn
- es sich um eine entgeltfreie Rufnummer (vor allem 0800er- Nummern) handelt oder
- es sich um eine Rufnummer mit einer normalen Ortsvorwahl handelt oder
- für den Anruf ein Festpreis gilt oder
- der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt.
Verstöße gegen diese Vorgaben sind bußgeldbewehrt.
Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr vor.
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Monitorer -
Letztes update am Februar 13, 2012 11:31 von Monitorer