Der Begriff "IBAN" bezeichnet eine international gültige Bankkontonummer. Sie wird derzeit insbesondere beim Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union verwendet.
Eine deutsche IBAN besteht aus 22 Stellen:
- DE (Länderkennung)
- zweistellige Prüfziffer
- Bankleitzahl
- Kontonummer
Das Europäische Parlament billigte am 14.2.2012 eine Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums. Danach müssen die 22-stelligen IBAN-Nummern für Überweisungen und Lastschriften in der Europäischen Union ab dem 1. Februar 2014 zwingend verwendet werden. Für Inlandsüberweisungen ist eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016 vorgesehen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist entfällt auch im Inland die bisher bekannte Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer.
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