Ab dem 1. August 2012 soll die LKW-Maut auch auf vierspurig ausgebauten Bundesstraßen erhoben werden. Ziel der Ausweitung der Mautpflicht ist es, den LKW-Ausweichverkehr von Autobahnen zu vermeiden.
Die Mautpflicht gilt für alle Lastkraftwagen, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Die Mauthöhe wird in Abhängigkeit der Anzahl der Achsen und der zurückgelegten Kilometer gemäß Anlage zu § 14 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ermittelt.
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Letztes update am Februar 22, 2012 09:55 von Monitorer