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15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Rundfunkbeitrag ab 1.1.2013

Mai 2013

Die Höhe der Rundfunkgebühr wird durch den sogenannten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) festgesetzt und beläuft sich gemäß § 8 RFinStV derzeit auf monatlich 17,98 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Grundgebühr: 5,76 Euro
  • Fernsehgebühr: 12,22 Euro

Am 1.1.2013 wird die derzeitig gültige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst (vgl. Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag). Es handelt sich hierbei um eine Haushaltsabgabe, die unabhängig von der Anzahl der Geräte erhoben wird. Der neue Rundfunkbeitrag wird sich auf unverändert 17,98 Euro monatlich belaufen.

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