Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die Lufthansa eine Änderung der Prämienbedingungen mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen muss.
In dem verhandelten Fall änderte die Lufthansa die Prämienbedingungen ihres Miles&More-Programms. 15 bis 20 Prozent mehr Meilen sollten zukünftig für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sein. Dies führte de facto zu einer Abwertung der bereits angesammelten Meilen. Die Teilnehmer des Bonusprogramms wurden nur sehr kurzfristig über die geplante Änderung informiert. Nach Auffassung der Richter ist die Änderung der Prämienbedingungen für bereits angesammelte Meilen unwirksam. Eine derartige Änderung ist mit einem Vorlauf von vier Monaten anzukündigen. Teilnehmer des Bonusprogramms werden benachteiligt, wenn ihnen keine ausreichende Übergangsfrist eingeräumt wird.
(Urteil vom 16.3.2012, Az. 32 O 317/11)
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