Klarna-Ratenkaufvertrag: Vertragsdauer und Kündigung

Klarna ist ein schwedischer Online-Zahlungsdienst für E-Commerce. Unter anderem bietet Klarna auch Ratenkauf an. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Ratenkaufvertrag vorzeitig beenden können.

Klarna-Ratenkauf: Wie geht das?

Bis zu einem Kaufbetrag von 200 Euro ist nur ein normaler Kauf auf Rechnung möglich. Ab dem Limit von 200 Euro bittet Sie Klarna, einen Ratenkaufvertrag zu unterschreiben, der dann für alle zukünftigen Ratenkäufe gilt. Sie bekommen den Vertrag per Post zugeschickt.

Die Rückzahlung ist flexibel: Sie müssen jeweils nur den Mindestbetrag überweisen, der in Ihrer Monatsabrechnung angegeben ist, können aber auch mehr überweisen. So bestimmen Sie selbst, wie lange Sie auf Raten abzahlen. Die Mindestrate für die Einkäufe eines Monats beträgt immer 1/24 der zu zahlenden Gesamtsumme, jedoch mindestens 6,95 Euro.

Die Zinsen richten sich nach der Höhe des Kredits, den Klarna gewährt, und nach dessen Dauer. Bei Beträgen bis 500 Euro liegt der effektive Jahreszins bei 14,79 Prozent (Sollzins von 11,95 Prozent plus monatliche Gebühr von 0,45 Euro). Die genauen Raten und Zinsen können zum Beispiel mit diesem Rechner berechnet werden.

Der Besitz einer Kreditkarte oder die Angabe einer Bankverbindung sind keine Voraussetzungen für den Ratenkauf. Der Kunde muss aber eine positive Bonität haben, sonst wird der Ratenkauf abgelehnt und der Kunde muss im Voraus zahlen.

Klarna-Ratenkaufvertrag kündigen

In den AGB von Klarna heißt es zur Kündigung des Ratenkaufvertrags:
"Der Ratenkaufvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kreditnehmer kann den Ratenkaufvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die geschuldeten Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen und Gebühren werden mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Klarna kann den Ratenkaufvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten und unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Berechtigung des Kreditnehmers zur Nutzung des Verfügungsrahmens für weitere Einkäufe."

Foto: © Klarna Bank AB.

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