Gemäß Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.5.2009 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.6.2012 nicht mehr gültig. Diese Bestimmung resultiert aus dem "eine Person - ein Pass" - Grundsatz, der als ergänzende Sicherheitsmaßnahme und zur Gewährleistung eines zusätzlichen Kinderschutzes eingeführt wurde.
Kinder benötigen ab dem 26.6.2012 folglich unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass).
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