Zur Bekämpfung der Altersarmut ist unter anderem die Einführung einer Kombirente geplant. Bisher liegt die Hinzuverdienstgrenze für Frührenter bei 400 Euro im Monat. Zukünftig soll eine individuelle Hinzuverdienstgrenze eingeführt werden. Frührenter sollen danach bis maximal einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem höchsten
Einkommen der letzten 15 Jahre vor Renteneintritt und der Rente hinzu verdienen dürfen, ohne dass der Hinzuverdienst rentenmindernd angerechnet wird.
In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass weiterhin ab dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalter ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich ist.
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