Zur Bekämpfung der Altersarmut ist unter anderem eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige geplant. Zukünftig sollen Selbständige in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert werden, wenn sie keine ausreichende
Altersvorsorge (mindestens in Höhe der Grundsicherung von derzeit 700 Euro monatlich) nachweisen können.
Folgende Übergangsfristen und Ausnahmen sind vorgesehen:
- Vorsorgepflicht gilt für alle Selbständige, die bei Inkrafttreten der Rentenreform jünger als 30 Jahre sind.
- Selbständige, die über 50 Jahre sind, sollen ausgenommen werden.
- Selbstständige, die nur bis zu 400 Euro monatlich verdienen, sollen ausgenommen werden.
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