Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Viele sogenannte Haustürgeschäfte werden mit Hilfe eines gewissen Überrumpelungseffektes abgeschlossen. Um den Verbraucher in einer derartigen Situation besser zu schützen, steht ihm nach § 312 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Widerspruchsrecht zu.

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 BGB in der Regel 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Widerruf schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Vertragsabschluss aufgrund einer vorhergehenden Bestellung des Verbrauchers erfolgt.
Editiert von jluft - Letztes update am September 5, 2010 07:37 von jluft
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