Das EU-Parlament hat am 20.12.2006 die sogenannte Führerschein-Richtlinie beschlossen (Richtlinie 2006/126/EG). Diese Richtlinie muss bis zum kommenden Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. Das Kabinett hat die Umsetzung nun beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Ziel der Führerschein-Richtlinie ist es, die mehr als 110 existierenden Führerscheinmuster durch einen einheitlichen EU-Führerschein zu ersetzen. Hierdurch soll insbesondere eine höhere Transparenz und Fälschungssicherheit erreicht werden.
Entsprechend der Führerschein-Richtlinie müssen Führerscheine zukünftig alle 15 Jahre erneuert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Führerschein neu beantragt werden. Artikel 7 der EU-Richtlinie schlägt den Mitgliedstaaten vor, die Erneuerung des Führerscheins von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit abhängig zu machen. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind bei der Umsetzung in nationales Recht jedoch nicht vorgesehen.
Die neue Regelung soll für alle Führerscheine gelten, die ab 2013 ausgestellt werden. Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgegeben wurden, bleiben bis 2033 gültig.
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jluft -
Letztes update am September 7, 2010 11:00 von jluft