Im Rentenalter hat grundsätzlich jeder Mensch die Möglichkeit, berufstätig zu bleiben. Immer mehr Senioren nutzen diese Möglichkeit und sind trotz Erreichen des regulären Rentenalters erwerbstätig.
Wer über das Rentenalter hinaus berufstätig bleiben möchte, kann zwischen den folgenden zwei Varianten wählen:
Arbeit und Rente
Neben der regulären Altersrente darf ein Rentner unbegrenzt verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass er die reguläre Altersgrenze erreicht hat. Für sogenannte Altersfrührentner (Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze) gilt jedoch eine Hinzuverdienstgrenze. Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Altersrente gekürzt oder entfällt sogar komplett. Ein Hinzuverdienst in Höhe von maximal 400 Euro im Monat ist unschädlich. Zweimal pro Jahr dürfen bis zu 800 Euro verdient werden. Mit dieser Regelung soll eine Auszahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld ermöglicht werden.
Weiterarbeit und Verzicht auf Altersrente
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Erreichen des regulären Rentenalters. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Befristung beinhaltet (beispielsweise: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat,..."'). Insofern ist es möglich, auf die Altersrente vorerst zu verzichten und beim alten Arbeitgeber weiterzuarbeiten. In diesem Fall steigt der Rentenanspruch um 0,5 Prozent für jeden Monat, den der Arbeitnehmer später in Rente geht.
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jluft -
Letztes update am September 9, 2010 10:06 von jluft