Nutzungsrecht des Staates an grundstück

Melanie77 - 20. Juni 2011 um 23:06
 Rafa_Nadal - 20. Juni 2011 um 23:06
Guten Abend,

mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?

1 Antwort

Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.

Genaueres finden Sie im Themenbereich "Erben-Schenken" auf dieser Seite!
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