Recht auf beide Elternteile

jana - 6. Juli 2011 um 23:01
 Carlotta - 6. Juli 2011 um 23:01
Guten Tag,

habe ich als kind grundsätzlich das recht darauf, beide elternteile regelmäßig zu sehen?

mir wird ständig mein vater vorenthalten :(
bin traurig deswegen - würde ihn gerne öfters sehen und er mich auch.

danke für eure hilfe

jana

1 Antwort

Liebe Jana,

egal, ob während einer intakten Ehe oder nach einer Trennung oder Scheidung: Das Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern (Umgangsrecht). Dieses Recht des Kindes, mit beiden Eltern Umgang zu haben, ist unabhängig davon, wer von beiden Eltern das Sorgerecht hat beziehungsweise ob ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder das Alleinsorgerecht nur eines Elternteils.

Umgang kann man in vielerlei Weise durchführen, Beispiele hierfür sind:

Treffen (persönliche körperliche Begegnung),
Telefonische Kontakte,
Brief- und email-Kontakte.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß,
Carlotta
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