Geschiedenenunterhalt wegen dem Alter

sven - 13. Juli 2011 um 23:03
 Sina - 13. Juli 2011 um 23:04
Guten Tag,


meine frau ist 20 jahre älter als ich. wir haben uns nach 10 jahren ehe nun scheiden lassen.
ich muss ihr geschiedenenunterhalt wegen ihres alters (67) bezahlen. sagt zumindest mein anwalt.
aber was habe ich mit ihrem alter zu tun??

1 Antwort

Eine nacheheliche Unterhaltspflicht (Geschiedenenunterhalt) besteht u.a. dann, wenn aufgrund des Alters des Geschiedenen von ihm nicht mehr erwartet werden kann, dass er erwerbstätig wird und für sich selbst sorgt.
Was unter "Alter" zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht konkret geregelt.

Jedenfalls besteht der Anspruch auf Unterhalt wegen Alters in der Regel ab Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.

Ob der Geschiedene im Vorruhestand ist oder nicht, spielt für den Unterhaltsanspruch keine Rolle.

Vor dem 65. Lebensjahr ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich zumutbar.

mfG
Sina
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