Kündbarkeit des betriebsrates

olli - 14. September 2011 um 17:38
 servus - 14. September 2011 um 17:39
Guten Tag,
ich bin seit kurzem Betriebsratsmitglied. Das hat meines Wissens verschiedene rechtliche Auswirkungen. Wie ist das denn mit der Kündbarkeit? Hat das auch Auswirkungen darauf?

1 Antwort

Betriebsräte können nicht ordentlich gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht für die außerordentliche Kündigung.
Aus wichtigen Grund kann Ihnen also die Kündigung immer noch ausgesprochen werden.

Das gilt selbstredend nur für die Zeit in der Sie auch tatsächlich Betriebsratsmitglied sind.
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