Kinderlos gestrorben und nun?

Gelöst
malwina - 12. Dezember 2011 um 09:22
marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 - 12. Dezember 2011 um 13:47
Guten Tag,

mein Mann ist vor Kurzem gestorben. Wir sind Kinderlos. Doch er hat guten Kontakt zu seinen Neffen und Nichten.
Werden sie auch ihn vererben dürfen?
Ich bin orientierunglos .Daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank im Voraus.
L.G

1 Antwort

marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 2
12. Dezember 2011 um 13:47
Hallo !

Zitat:
" Die Höhe des Erbanteils des Ehegatten hängt davon ab, ob und welche anderen Verwandten leben. Neben den Erben der ersten Ordnung erbt der Ehegatte ein Viertel. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, dann erbt der Ehegatte die Hälfte. Neben Verwandten der dritten Ordnung erbt der Ehegatte 50 bis 100 % (s.u. Güterstand). Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft, das heißt, der Ehegatte schließt die Verwandten der vierten oder fernerer Ordnungen vom Erbe gänzlich aus.

Im Ehegattenerbrecht ist auch der jeweilige Güterstand der Ehe von Bedeutung. Bei der Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte beispielsweise ein Viertel des Erbes als pauschalen Zugewinn zusätzlich zu seinem eigentlichen Erbteil. "
Quelle: http://www5.erbrecht-tipps.de/

Ich hoffe , ich konnte dir etwa helfen.
L.G
0