Darf es gesetzlich den Vaternamen annehmen?

Gelöst
AMBARO - 21. Dezember 2011 um 12:25
 AMBARO - 21. Dezember 2011 um 15:46
Guten Tag,
ich bin im 8 Monat von einem " noch" verheiratet Mann schwanger. Seine letzte Scheidungssitzung müsste nach meiner Entbindung stattfinden.
Werde ich schon meinem Kind seinen Vatername geben oder muss ich noch warten bis seine Scheidung rechtskräftig wird?
PS: Da ich Ausländerin bin kenne ich mich mit dem deutschen Gesetz nicht aus. Daher bitte ich euch dringend um Orientierung.
Vielen Dank im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo,
wenn das Kind nicht in der Ehe mit dem vater geboren wird, kannst du ihm meiner meinung nach auch nicht den namen des vaters geben.
das ist ja dann nicht der familienname des kindes.
aber ganz sicher bin ich mir da nicht. du kannst einfach mal bei den örtlichen behörden anrufen, dort kann man dich sicherlich kompetent beraten.

claus
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Hi!
Die Antwort kam aber schnell. Das habe ich mir nicht gedacht. Danke der Antwort. Ok; ich frage also danach.
L.G
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