Rabattgutschein

Gelöst
W&M - 30. Dezember 2011 um 10:37
 DAX - 30. Dezember 2011 um 10:37
Guten Tag, wir haben ein poster im internet bestellt.ein leinwanddruck, der speziell für uns hergestellt wurde.wir hatten einen rabattgutschein und haben die bestellung abgeschickt aber bei der bestellung gab es kein feld wo man den gutschein hätte eintragen wollen
der kundenservice hat uns den nachtrag der gutscheinnummer nicht erlaubt
ich wollte auch stornieren und neu bestellen mit gutscheinrabatt aber das war angeblich nicht möglich, weil es sich um eine spezialanfertigung handelte
war das rechtens?der gutschein war 20€, bestellwert 90€

1 Antwort

Hallo. Wenn man vergisst einen Gutschein beim Vertragsschluss einzutragen, ist es reine Kulanz des Vertragspartners, wenn er nachträglich die Einlösung des Gutscheins ermöglicht. Beim Fernabsatzvertrag über das Internet haben Sie aber ein Widerrufsrecht. Von dem hätten Sie ganz kurzfristig Gebrauch machen können. Natürlich nicht mehr, wenn bereits mit der Herstellung begonnen wurde. Wenn Sie also sofort nach der Bestellung über das Internet den Widerruf mitgeteilt haben, müsste es ohne Weiteres möglich sein neu zu bestellen (mit Rabatt).
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