Selbst AGB aufsetzen

big business - 9. Januar 2012 um 22:38
 Franzi V. - 9. Januar 2012 um 22:44
Guten Tag,
ich handle im internet und möchte selbst agb aufsetzen, da mir derzeit noch das geld für einen rechtsanwalt fehlt. was muss ich kurz und knapp über die AGB wissen? habe mich schon auf vielen seiten im internet , darunter auch bei den "themen" belesen, das ist aber ziemlich komplex. daher bitte kurz und knapp!
danke euch!

1 Antwort

Hi du,
bei den AGB handelt es sich um vorformulierte vertragsbedingungen, die für eine vielzahl von fälle gedacht sind und vom verwender gestellt werden (siehe § 305 I BGB). damit sie wirksam werden, müssen sie gem. § 305 II auch vertragsbestandteil werden. dazu müssen sie gut zugänglich ausgehängt, abgedruckt usw. werden. auf behinderte ist dabei rücksicht zu nehmen! trifft der unternehmer mit dem verbaucher eine individualabrede, hat diese vorrang gem. § 305 b BGB.
sie sind aus der sicht eines objektiven durchschnittskunden auszulegen und einer kontrolle bezüglich ihres inhalts zu unterwerfen. wird eine klausel aufgrund unwirksamkeit nicht vertragsbestandteil, wird diese lücke durch das gesetz "aufgefüllt", die restlichen AGB bleiben dabei aber wirksam.

LG, franzi
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