Neuer Arbeitgeber

liftboy - 14. Januar 2012 um 21:19
 memorie - 14. Januar 2012 um 21:19
Guten Tag,
wir bekommen einen neuer arbeitgeber (unternehmensübernahme) bekommen wir auch neue arbeitsverträge oder muss er sich an die alten halten?

1 Antwort

Die Beschäftigungsverhältnisse gehen mit über § 613a BGB. Ihr Vertrag bleibt also gleich. Aber es können Kündigungen auf die Beschäftigten zukommen, wenn einzelene Abteilungen dicht gemacht werden!
0