Prokura erteilen

Gelöst
armer_ritter(sbacher) - Geändert am 29. Januar 2019 um 05:24
 Gesperrt profil - 29. Januar 2019 um 05:32
Guten Tag,
wie kann ich einem leitenden Angestellten meines Betriebs Prokura erteilen? Und wie kann ich seine "Macht" dann einschränken? Ich dachte daran, dass er nur Entscheidungen treffen darf, die ein Volumen von 50.000 Euro nicht überschreiten. Wäre das möglich? Und wann endet die Prokura dann?

Danke
armer_ritter(sbacher)

2 Antworten

Gesperrt profil
29. Januar 2019 um 05:32
Hallo,

eine Prokura ist tatsächlich eine gesetzlich garantierte Generalvollmacht ohne Einschränkungen, die ins Handelsregister eingetragen wird. Sie endet, wenn sie widerrufen wird oder wenn der Prokurist geschäftsunfähig wird oder stirbt.

Gruß vom CCM-Team
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Hallo,
eine Prokura ist meines Wissens eine unbeschränkte Vollmacht. Aber Sie können am besten in einem notariellen Vertrag eine Vollmacht geben bis 50.000 Euro.

Problematisch ist nur, dass er im Innenverhältnis zu Ihnen beschränkt ist und dass das Ihre Geschäftspartner nicht wissen. Er könnte also auch andere Geschäfte abschließen, sofern Sie es Ihren Geschäftspartnern nicht mitteilen, dass er beschränkt ist!
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