Kündigungsfrist wegen Erwerbsunfähigkeit

Gelöst
AGATHA - Geändert am 6. Januar 2019 um 05:15
Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 - 7. Februar 2012 um 11:26
Guten Tag,
2007 hatte ich einen Arbeitsunfall, woraufhin ich als erwerbsunfähig zweiter Kategorie eingestuft wurde. Nun hatte ich im November 2011 ein ärztliches Attest bekommen, in dem steht, dass ich nicht mehr in der Lage bin, allen meinen Arbeitstätigkeiten nachzukommen. Ich habe der Krankenkasse das Attest vorgelegt und blieb einfach zu Hause. In finanzieller Hinsicht sollte es kein Problem sein, weil ich schon die Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen habe. Meine Frage bezieht sich auf meinen Arbeitgeber. Er hat nichts mehr von sich hören lassen und mein Kündigungsschreiben hat er mir auch nicht zugeschickt.
Was muss ich denn jetzt tun ?
Für Vorschläge und Tipps bedanke ich mich schonmal.
MfG

1 Antwort

Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
Geändert am 6. Januar 2019 um 05:15
Hi, nach § 59 Absatz 1 BAT wird ein Arbeitsverhältnis automatisch beendet. Daher ist ein Kündigungsschreiben überflüssig.
Gruß
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