Kuckuckskind& Vaternamen

CHOUCHOU - 22. März 2012 um 13:56
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 23. März 2012 um 14:22
Guten Tag,
ich war mit einem Mann verheiratet , und von ihm ein Kind bekommen. Doch bin ich ihm fremd gegangen und ein Kind von einem anderen Mann bekommen. Nachdem ich es auf der Welt gesetzt habe , hat mein Mann einen Vaterschaftstest gemacht und die Wahrheit herausgekriegt. Darf er meinem zweiten Kind den Namen entziehen lassen?
Danke euch für eure Rückmeldung im Voraus.
L.G

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
23. März 2012 um 14:22
Hallo!
Es war nicht klug genug von Ihnen , den Vaterschaftestsdurchfuehrung zuzulassen , wenn Sie im Vorfeld wissen , dass das Kind nicht von Ihrem Ehemann ist.
Nun sollte es zum Anfechtungsverfahren kommen , werden alle Pflichten und natürlich die Rechte des "Scheinvaters" dem Kind gegenüber aufgehoben.
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