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Gilt die Konkurrenzklausel in der Probezeit? [Gelöst]

ELODO - Letzte Antwort am Apr 5, 2012 03:31
Guten Tag,
Hiermit wüsste ich gerne , ob die Konkurrenzklausel selbst in der Probezeit gültig ist.
Ich habe - direkt nach der Unterschreibung des Arbeitsvertrages ein besseres Jobangebot gefunden. Ich meine jetzt , in finanzieller Hinsicht.
Konnte mein aktueller Chef mich deswegen juristisch verfolgen und mich wegen Schadenersatz anklagen?
Ich hoffe , ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
L.G
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Hi,
Das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen , denn eine Probezeit verfolgt dem Ziel , die Arbeit von den jeweiligen Partnern zu erproben... Bestenfalls frage einen Fachmann danach , aber ich bin mir ziemlich sicher , dass ich Recht habe.)))
L.G
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Hallo!
Ich bin der Meinung Janines. Aber nach § 622 Abs. 3 BGB muss ein Kündigungsfrist von zwei Wochen geben. Daher reiche bestenfalls deine Kündigung 2 Wochen vor dem Eintritt des neuen Jobs ein , damit dein aktueller Chef keine juristische Lücke finden wird))).
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