Wie funktioniert das System des Geschiedenenunterhalts?

Gelöst
lemmy - 16. November 2010 um 12:20
by the way Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 9, 2014 - 15. Mai 2013 um 12:55
Guten Tag,

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich lebe seit 1,5 Jahren von meiner Frau getrennt. Die Scheidung (11 Jahre verheiratet) ist eingereicht. Wir haben ein Sohn aus unserer Ehe (8 Jahre). Für diesen bezahle ich auch den Unterhalt. Meine Frau war nur während des Mutterschutzes zu hause. Ansonsten hat sie vollzeit gearbeitet, und verdient ca. 1500 €. Ich habe ein Nettoeinkommen von ca. 2100 €. Sie bekommt keinen Ehegatten-Unterhalt. Das Problem was ich nun habe. Ich habe sie nun Angezeigt, weil Sie einen Vertrag gegen ende unserer Beziehung gemacht hat und dies auf meinen Namen. Ich sollte 600 € bezahlen. Da ich dies nicht kann und ich an der Unterschrift erkannt habe, das meine getrennt lebende Frau diesen Unterschrieben hat (mit im Auftrag)habe ich sie nun Angezeigt. Nun macht sie mir angst, das sie dadurch ihre Arbeitstelle verliert. Ich solle doch die Anzeige zurück nehmen. Nun meine frage, was ist wenn ihr nun gekündigt wird, muss ich dann auf einmal Ehegatten-Unterhalt bezahlen ?

mfg
E.W.

4 Antworten

by the way Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 9, 2014 1
15. Mai 2013 um 12:55
Unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt besteht liest du hier : https://www.recht-finanzen.de/contents/1148-wann-besteht-anspruch-auf-geschiedenenunterhalt#topedit.
Ich muss sagen , dass die Lage auessert kompliziert ist. Daher rate ich ihr zur Frauenberatungsstelle zu wenden.
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Hallo E.W.

Danke für die genaue Schilderung Ihrer Angelegenheit. Ihre Sache ist schon recht kompliziert, daher sollten Sie am besten einen Rechtsanwalt mit Ihrer Angelegenheit betrauen.

Es ist ja im gemeinsamen Interesse, dass Ihre Frau Ihre Stelle nicht verliert.
Von daher würde ich einen Kompromiss vereinbaren (damit Sie ihr keinen Ehegattenunterhalt bezahlen müssen): Sie ziehen die Anzeige zurück und im Gegenzug bezahlt Ihre Frau aber die 600 Euro.

Viel Erfolg,
Elmer
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Hallo,

grundsätzlich müßten Sie in einem solchen Fall in der Tat Trennungsunterhalt bezahlen. Möglicherweise würde das Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden, wenn sich herausstellt, daß Ihre Frau den Arbeitsplatzverlust arglistig selbst indirekt verschuldet hat.

Bis das aber einmal bewiesen ist und entschieden, vergeht Zeit, da ist es nicht unwahrscheinlich, daß Sie erst einmal zur Zahlung von Unterhalt verurteilt werden.

Die genauen Voraussetzungen des Unterhalts stehen hier:

https://www.recht-finanzen.de/contents/1146-steht-dem-getrenntlebenden-ehegatten-unterhalt-zu

Ich würde empfehlen, Sie versuchen sich, mit Ihrer Frau zu einigen. Ist immer das Beste. Lassen Sie die Gerichte möglichst raus aus der Sache.

Viel Glück.
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GUELZEM.H Beiträge 100 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 2, 2014 8
14. Mai 2013 um 12:22
Grüß Gott!!! ich hoffe mal , dass es in Ordnung sei , euch das anliegen meiner Freundin auszuschildern. Sie war 10 Jahre arbeitslose Ehefrau.Gearbeitet hat sie noch nie. Jetzt hat ihr Mann eine andere kennengelernt un will die Scheidung.Abgesehen von der moralischen Problematik steht sie vor der Frage , wovon sie leben wird.Da sie nie gearbeitet hat , war sie nur famlienversichert. Ihr wird kein ALG zustehen , nimmt man an.Bekommt man hier feedback?Danke euch im ihren Namen
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