Ist eine Scheinehe verboten?

Gelöst
CHIRAZ - Geändert am 26. Januar 2019 um 03:12
 Gesperrt profil - 26. Januar 2019 um 03:25
Guten Tag,

ich bin Marokkanerin mit deutschem Personalausweis. Ich bin seit 4 Jahren mit einem Landsmann formell verheiratet. Ich wollte erstmal mein Studium abschließen. Nun wurde ich heute zur Polizei per Schreiben vorgeladen. Grund: Vortäuschung einer Ehe. Scheinehe wird mir jetzt vorgeworfen. Was soll ich tun? Wie soll ich beweisen, dass wir uns lieben?

2 Antworten

Eine Scheinehe ist zwar verboten, aber ich habe nie davon gehört, dass ein Scheinehepartner deswegen in den Knast gewandert wäre. Höchstens wird ihm der Aufenthaltstitel entzogen.
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Hallo,

wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, dann ist das für die Behörden ein Hinweis auf eine Scheinehe. Dies ist als Einschleusen von Ausländern laut § 96 Aufenthaltsgesetz eine Straftat, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem wird beim Nachweis einer Scheinehe in der Regel die Ehe vom Familiengericht aufgelöst und der Aufenthaltstitel des ausländischen Ehepartners kann aufgehoben werden bzw. dessen Einbürgerung kann nachträglich wieder zurückgenommen werden.

Wenn der Verdacht auf Scheinehe besteht, müssen Sie bei den Behörden nachweisen, dass Sie Ihren Ehepartner kannten, bevor sie geheiratet haben, und Sie sollten auch eine gemeinsame Wohnung haben.

Gruß vom CCM-Team
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