Das deutsche oder das schweizerische Erbrecht?

Lüben Grüsch - 12. Oktober 2012 um 15:47
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 16. Oktober 2012 um 11:59
Guten Tag,

Nehmen wir an , ein schweizerische Frau , lebend in Deutschland , mit einem deutschen Mann verheiratet wird die einzige Erbin ihres Vaters sein.... Welches Erbrecht wird hier in Kraft treten ? Das deutsche oder das schweizerische?
Ich kenne mich null mit Recht aus, daher bin ich einfach auf eure Hilfe angewiesen.
Lieben Dank im Vorfeld.
Lüben Grüsch

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
16. Oktober 2012 um 11:59
Hallo!

Wenn der Vater nur der schweizerischen Staatsbuergeschaft ist , gehe ich davon aus , dass das Recht des Heimatlandes ( der Schweiz) hier anzuwenden ist.. Die Tochter solle meines Erachtens einen Fremdrechtserbschein beantragen... Denn deutsche Nachlassgerichte sind nur für die deutsche Erbscheine zuständig.
0