Auto"reparatur"

winglett - 22. November 2010 um 19:36
 Munich2010 - 22. November 2010 um 19:38
Guten Tag,

als mein Auto kürzlich in der Raparaturwerkstatt war, habe ich danach einen neuen Kratzer in der linken hinteren Türe feststellen müssen.

Die Reparatur ist 'in Ordnung, aber kann ich jetzt auch Reparatur für den Kratzer verlangen?

Danke, falls jemand Rat weiß

1 Antwort

Klare Antwort: Ja!

Sie können die Reparaturwerkstatt dafür haftbar machen. Entweder geben Sie das Auto erneut in Reparatur zu dieser Werkstatt oder Sie gehen in eine andere Werkstatt und lassen sich die Rechnung (und etwaige Mietwagenkosten abzüglich ersparter Aufwendungen) erstatten.

Falls nicht bezahlt wird, können Sie (nach Mahnungen) Klage erheben.
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