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s.seidl Beiträge 1 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2012 - 12. November 2012 um 19:52
MADAME.D Beiträge 10 Mitglied seit Montag November 5, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2013 - 13. November 2012 um 16:23
Guten Tag,

es geht um die we gestaltung unserer gemeinsamen tochter.sind seit längerem geschieden-meine tochter wird am 4.5 8 jahre alt.sie ist alle 2 wochenvon fr.bis so.bei ihrem vater,wo sie auch gerne hingeht,ausser wenn sie krank ist,da nimmt er sie nicht.meie frage:meine tochter mag gerne bei familienfeiern,auftritt in der kirche,feste Z.b sonnwendfeier,weinachtsmarkt gerne mitgehen(wohen seit 1.5 jahren sehr ländlich und da ist es meiner meinung wichtig dabeizusein).hat er ein recht darauf zu sagen sie soll an dem we,tag trotzdem zu ihm auch wenn sie lieber daheim bleiben würde?oder regelt man das untereinander.?

grüße s.seidl

1 Antwort

MADAME.D Beiträge 10 Mitglied seit Montag November 5, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2013
13. November 2012 um 16:23
Hallo Seidl!!
Zuerst heiße ich dir im Forum willkommen...?
Zu deiner Frage rate ich dir mit dem Vater darüber zu reden , also über die Interessen der Tochter ..Ziehe ihn ins Leben der gemeinsamen Tochter mit ein... Es ist nicht ausgeschlossen , dass der Vater mit ihr an solchen Anlässen teilnehmen will /wird..So wird der Vater-Tochter KONTAKT auf guter Ebene aufrechterhalten werden .und zwar ohne keinerlei negative Wirkung , auf keinerlei Partei.. ( das Interesse des Kindes muss im Vordergrund stehen)
Ob er dazu nein sagen kann bzw.aufs Besucherrecht bestehen kann , hängt davon ab , ob du das alleinige Sorgerecht für die Tochter hast... Solltet ihr das gemeinsame Sorgerecht haben , hat er ein Wörtchen zu sagen..
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