Verteilung Erhaltungsaufwand § 82a ESTDV

bobbl Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Dezember 7, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 7, 2012 - 7. Dezember 2012 um 18:12
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 14. Dezember 2012 um 10:52
Guten Tag,
Erhaltungsaufwand kann auf 2 - 5 Jahre verteilt werden. Bin ich an den im ersten Jahr vorgenommenen Ansatz von 50 % des E. auch im zweiten Jahr gebunden, oder kann ich dann wegen veränderter Einkommens-Situation auch 25 % oder sogar weniger ansetzen?

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
14. Dezember 2012 um 10:52
Hallo!

Erhaltungsaufwand ist abzugrenzen von den Anschaffungskosten und den Herstellungskosten.
*Erhaltungsaufwand: Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Substanz oder der Verwendungs- oder Nutzungsmöglichkeit eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts.
*Anschaffungskosten:
Aufwendungen zur Versetzung eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts in einen betriebsbereiten Zustand (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB).
*Herstellungskosten: Aufwendungen zur Substanzerweiterung oder wesentlichen Verbesserung eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsguts über seinen ursprünglichen Zustand hinaus (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).
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