Haus mit Mieter geerbt

Norbert123 - Geändert am 7. Februar 2019 um 02:48
 74? - 17. April 2013 um 12:40
Guten Tag,

ich habe vor kurzem ein Haus 500 km von mir entfernt geerbt. Da der Erblasser mein Onkel war, bin ich der Neffe 1. Grades (Sohn der Schwester meines Onkels, gleiche Eltern). Da ich selbst noch mein Haus abbezahle, sehe ich mich außerstande, die Erbschaftsteuer von 25% aus eigener Tasche zu bezahlen. Ich muss das geerbte Haus verkaufen. Wie kann ich nun meinem Mieter ordentlich kündigen mit Angabe eines plausiblen Grundes, der auch vor Gericht standhält?

Danke im Voraus

5 Antworten

ChriThu Beiträge 1 Mitglied seit Montag Februar 18, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2013 3
Geändert am 15. Dezember 2018 um 04:22
Warum verkaufen sie das Haus nicht einfach mit Mieter? Es gibt doch auch Menschen, die Immobilien als Geldanlage kaufen. In der Verkaufsanzeige muss man dann einfach nur reinschreiben, dass ein Mieter im Haus ist.
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Hallo,
danke für deine Antwort. Es kam vielleicht noch nicht so richtig rüber, aber weder ich noch sonst wer aus unserer Familie will in dieses Haus einziehen. Kein Eigenbedarf. Es ist einfach zu weit weg (500 km). Behalten können wir es leider auch nicht, da die Erbschaftsteuer zu hoch ist. Auch Bargeld, Aktien usw. in dieser Höhe sind Fehlanzeige. Nur von den Mieteinnahmen die Steuer zu bezahlen, dauert viele Jahre und das Haus müsste zudem von mir auch noch instandgehalten werden. Aber reichen diese Gründe, um dem Mieter zu kündigen? Gibt es eine Kündigung aus wirtschaftlichem Grund?
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Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
Geändert am 7. Februar 2019 um 02:52
Hallo Norbert123!
Im deutschen Mietrecht haben Mieter mehr Rechte als Vermieter selber, finde ich. Doch eine Lücke ist ja zu finden. Denn der beabsichtigte Hausverkauf hat mit erheblichen Verlusten zu tun und nicht mit beabsichtigter Erzielung einer besonderen Rendite. Siehe mal bitte § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters.
Viel Glück!

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Danke Katarina02 für deine Antwort.
Rede jetzt mal mit meinem Mieter, in der Hoffnung, dass er etwas Verständnis für meine Situation aufbringen kann.
Würde Ihm ja nicht kündigen, wenn ich nicht müsste.
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Hallo zusammen !
Ich wollte nur betonen, dass das Mietverhältnis beim Eigentümerwechsel mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht. Norbert123 verstehe ich nicht ganz, was dich bei der Sache verunsichert. Du bist der Inhaber des Hauses und dir steht das Recht zum Verkauf zu.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 7. Februar 2019 um 02:48
Hallo !
Meines Wissens hat der Mieter in Deutschland Rechte, der Vermieter hat Pflichten. Ganz problemlos wird es meines Erachtens nicht werden. Doch kannst du ein anwaltliches Schreiben schicken lassen. Eigenbedarf kannst du als Grund angeben (Einzug in die Eigenwohnung: deine Tochter/Schwester würde einen größeren Wohnraum brauchen, um ihre eigene Familie zu gründen - solche Gründe können ja nicht nachgewiesen werden). Dazu müsstest du dem Mieter die Kündigungsfrist gewähren.
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