Elternunterhalt für unbekannten Vater?

Gelöst
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - Geändert am 21. Dezember 2018 um 04:18
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 18. April 2013 um 18:02
Hallo zusammen!
Ich habe mich hier angemeldet und hoffe, ich bekomme Hilfe.
Es geht darum, dass sich mein leiblicher Vater nach meiner Geburt aus dem Staub gemacht hat. Habe von ihm nichts mehr gehört. Jedenfalls bis heute. Denn heute ist ein gerichtliches Schreiben eingetroffen, um mich zu benachrichtigen, dass ich Unterhalt zahlen soll. Laut der Düsseldorfer Tabelle (meine Berechnung) wäre ich dazu verpflichtet, ihm Verwandtenunterhalt oder den sogenannten Elternunterhalt zu bezahlen. Das will ich aber nicht, da ich keinen Bezug zu dieser Person habe.
Bekomme ich etwas Feedback? Danke schonmal.
Viele Grüße

2 Antworten

ericbieber393 Beiträge 12 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 19, 2013 8
Geändert am 21. Dezember 2018 um 04:20
Ja, das wirst du tun müssen, es sein denn, es würde Bedürftigkeit gemäß § 1577 vorliegen. Sonst hättest du deinem Vater den Unterhalt zu zahlen. Hört sich krass an, aber leider habe ich keine andere Antwort für dich parat.
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isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 9
Geändert am 21. Dezember 2018 um 04:24
Hm, deinem Eintrag nach werde ich einer anonymer Person, die sich für mich null interessierte, etwas bezahlen müssen. Mein Leben habe ich eigenhändig aufgebaut. Meine verstorbene Mutter musste putzen gehen, um mir das Brot holen zu können. Und ich bezahle ihn dafür, mein/unser Leben kaputtgemacht zu haben? Wenn ich mein letztes Hemd verkaufen müsste, werde ich den besten Anwalt einschalten, ihn als Vater abzuerkennen. Das kann ich mir schon mal versichern.
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