Pauschalierung-der-lohnsteuer

Nizar.Amd Beiträge 28 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 11, 2013 - 8. Mai 2013 um 18:08
ICH LIEBE IHN Beiträge 46 Mitglied seit Freitag April 13, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 17, 2013 - 13. Mai 2013 um 10:26
Ab Montag werde ich der Gruppe der geringfügig Beschäftigte angehören . Da ich null vom Steuer verstehe , wende ich mich an euch. Mein potentieller zukünftiger Arbeitgeber meint , mein Job wird der Pauschalierung der Lohnsteuer unterzogen wird. Was meint er damit und wie werden dann die Steuer berechent? Bin im Besitz der Lohnsteuerkarte Klasse II ; vielen dank.

1 Antwort

ICH LIEBE IHN Beiträge 46 Mitglied seit Freitag April 13, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 17, 2013 1
13. Mai 2013 um 10:26
Hallo Nizar . Amd. ich hoffe , meine Antwort kommt nicht bei dir sehr spät an. Als Antwort auf deine Frage würde es heißen , dass dein Arbeitgeber § 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8 die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent des Arbeitslohns erheben
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