Künstler will kleines Objekt ins Leben rufen

Gelöst
stern152 Beiträge 27 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 - 3. Juni 2013 um 12:51
stern152 Beiträge 27 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 - 12. Juni 2013 um 12:33
Guten Tag,

Kurze Frage.
Wer kann mir freundlicherweise mit einem Denkanstoß weiterhelfen? Ich bin ein Künstler und habe vor mein kleines Objekt ins Leben zu rufen , über dessen Details ich jetzt nicht reden möchte.
Also ich brauche paar Tipps zum Behördengang , Versicherung und sw.
Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten

Fenchel Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Juni 12, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2013 2
12. Juni 2013 um 10:20
Also nur ganz grob, weil man darüber ein Buch schreiben könnte:
Du bist wahrscheinklich dann Freiberufler.
Außer, wenn du ein Gewerbe betreibst. Das wäre z.B. der Fall, wenn du Waren verkaufst. Vorteil als Freriberufler ist u.a., dass du dich nicht mit dem Gewerbeamt auseinandersetzen musst und nicht zwingend Mitglied der IHK sein musst. google mal am besten für nähere Infos!
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stern152 Beiträge 27 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 2
12. Juni 2013 um 12:33
danke für deine hilfreichen Hinweisen. Du hast mir super geholfen... Ja, das bin ich es Freiberufler beziehungsweise ich werde es sein. Weißt du vielleicht Rat , welche Lohnsteuerkarte ich mit dieser Lebenswandlung haben müsste und welche Kosten ich steuermindernd beziffern kann? Ich bin ledig , kinderlos .Vielen Dank vielmals.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. Juni 2013 um 10:31
Guten Tag ! Lies mal das hier: http://www.recht-finanzen.de/faq/1064-weg-in-die-selbstandigkeit-behordengang
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