Vorgeschriebener Jahresurlaub

Gelöst
Fahrmeister1 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag Januar 17, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2014 - 17. Januar 2014 um 08:17
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 17. Januar 2014 um 10:46
Kann ein Arbeitgeber bei einem 400,-- € Job von seinem Arbeitnehmer verlangen, seinen Jahresurlaub zu einem vom Arbeitgeber vorgeschriebenem Zeitpunkt in einem Block zu nehmen??? Normalerweise sagt der § 7 (1) BUrlG aus, das bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers insoweit zu berücksichtigen sind, wenn dies nicht zu Problemen in der Firma führt (Überschneidungen etc.).

4 Antworten

Fahrmeister1 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag Januar 17, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2014 1
17. Januar 2014 um 10:11
Vielen Dank Janine01. Ihre Aussagen decken sich zu 100% mit meiner Meinung.
Ich habe einen schulpflichtigen Sohn aus 1. Ehe, der jedoch bei seiner Mutter lebt. Zu ihm haben wir einen regen Kontakt und er ist auch des öfteren bei uns. In diesem Jahr haben wir auch einen gemeinsamen Urlaub gebucht.
Der Chef meiner Frau wendet diese "Machenschaft" bereits seit 1 Woche bei anderen MA in der Firma an. Inwieweit diese sich dagegen zur Wehr setzen weiß ich leider nicht.
Nochmals vielen Dank für Ihre Ausführungen. Hat mir schon erheblich weitergeholfen.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
17. Januar 2014 um 10:46
Gern geschehen... Viel Glück wünsche ich Ihnen und Ihrer Frau.^^^^
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
17. Januar 2014 um 09:13
Guten Morgen !

Da sind Sie gut diesbezüglich gut informiert. Der Vorrang der Arbeitnehmerwünsche ist im § 7 Bundesurlaubsgesetz fest verankert. Dringende betriebliche Belange können jedoch diesen Vorrang einschränken. (vgl. Landes-arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2002 - Az: 11 SA 378/02); Gegenfrage: was ist der Anlass zu dieser Fragestellung? Aus reiner Neugier oder haben Sie was gegen eine kleinteilige Stückelung des Erholungsurlaubes?
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Fahrmeister1 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag Januar 17, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2014 1
17. Januar 2014 um 09:27
Der Arbeitgeber meiner Frau verlangt von Ihr, dass sie ihren Urlaub ab Montag, 20.01.2014 antritt. Seine Begründung lautete, dass er das so wolle um planungssicherheit für 2014 zu bekommen. Wenn darüberhinaus weiterer Urlaub genommen werden möchte ist dieser dann unbezahlt.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
17. Januar 2014 um 10:03
Der Arbeitgeber soll sich über die Arbeitnehmerrechte schlau machen. Er darf keinem Angestellten Urlaubstage vorschreiben. Eine Urlaubssperre kann er unter bestimmten Umständen allerdings verhängen.
Tipp: Ihre Frau soll ihn mit freundlicher aber fester Stimme darauf hinweisen.Ihm den § 7 zum Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs auf Papier drucken Und der Chef hat denn die Urlaubszeiten zu überdenken..... Darf ich mal fragen, ob Sie schulpflichtige Kinder haben? Gibt es kein andere Kollegin( e) , der ab Montag, 20.01.2014 Urlaub nehmen will??? Ich gehe davon aus , dass der Chef nichts gegen einen Urlaubstausch haben würde...
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