Gehören Erbschaften und Schenkungen Anfangsvermögen?

Gelöst
Mann.mann Beiträge 23 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2014 - 4. Februar 2014 um 11:54
 sanD417 - 3. März 2014 um 10:47
Kurze Frage: werden die Erbschaften und Schenkungen bei der Berechnung - Zugewinngemeinschaft dem Anfangsvermögen zugerechnet??? Also im Trennungsfall? Danke

3 Antworten

twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
6. Februar 2014 um 11:17
Hallo ! sie werden gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Lies mal diesen Text hier: https://www.recht-finanzen.de/contents/1135-zugewinnausgleich-bei-einer-zugewinngemeinschaft
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Janus.B Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch November 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 3
25. Februar 2014 um 09:12
Danke für den Artikel, ich hatte so eine ähnliche Frage.
Wurde aber durch den Artikel schnell und gut beantwortet danke.

Jetzt brauch ich nur noch einen guten Anwalt, kennt jemand einen guten Anwalt in der Region Erfurt?
Hab mir schon welche bei Google rausgesucht aber bin mir nicht sicher welchen genau ich nehmen soll.
Kennt jemand von Euch https://www.weisskopf-law.com/ oder http://www.bronhofer-lukac.de/ ?
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hallo Janus.B!

Da ich aus Köln komme ,war ich ehrlich gesagt nie bei keinem Anwalt aus dem Gebiet. Doch klickt man die Links an , kann man vom reinen Gefühl her sagen , dass die Gesellschaft , also , die Kanzlei Bronhofer Luka? Langlotz & Partner anziehungsvoller als die andere ist. Alleine wegen des Namens" Kanzlei daher die verschiedenen Fachgebieten" ich empfehle dir auf jeden Fall an die zwote Adresse zu wenden
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