Besteuerung Lebensversicherung?

pitberlin Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Februar 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2014 - 11. Februar 2014 um 09:40
 DUMOLEY - 11. Februar 2014 um 15:17
Hallo,
ich habe eine Kapitallebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, 5 Jahre angespart, 12 Jahre Aufschubzeit, mehr als 60 % garantierte Leistung im Todesfall usw.
Die Rentenerträge sind damit steuerfrei.
Muss ich die Rentenleistungen dann in der Einkommensteuererklärung überhaupt angeben?
Vielen Dank,
Pit

5 Antworten

STIEFMUTTER Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch November 14, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 8, 2014
11. Februar 2014 um 10:49
Alle Beiträge für Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen.Als Rentner hast du sie in der Anlage R einzutragen.
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geht es denn um Beiträge zu Kapitallebensversicherungen mit oder Kapitalwahlrecht?
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
11. Februar 2014 um 11:49
Hallo!
Es kommt darauf an , wann die abgeschlossen worden sind...Vor 2002 abgeschlossene - Verträge musst du nicht eingeben. Alles nach 2002 ist angabepflichtig , auch wenn sie es noch steuerfrei ist.
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pitberlin Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Februar 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2014
11. Februar 2014 um 13:03
Hallo,
das ist mit Kapitalwahlrecht.
Vielen Dank,
Pit
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nein n sie sind steuerlich nicht mehr absetzbar,daher gibt es kein Feld in der Steuererklärung zu finden.
ich kann nur den Rat @ janine01 wiederholen. Schreib dem Finazamt an und berechtige von deiner steuerfreien Lebensversicherungsbeiträge . Aber sag mal hast du schon 12 Jahre in die Kasse eingezahlt? Es reicht nicht nur vor dem 2005 abgeschlossen zu haben... Das weißt du doch oder?
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
11. Februar 2014 um 14:52
Hallo pitberlin!

Ich bin es wieder. Also habe mich ulgefragt , bei Leuten , die sich mit dem Steuerrecht auskennen und auskennen sollen , man meinte Vor 2002 abgeschlossene - Verträge musst du nicht eingeben. Alles nach 2002 ist angabepflichtig , auch wenn sie es noch steuerfrei ist.. mAN fuegte jedoch hinzu , dass man einen Antrag auf Verzicht zur Abgabe einer Steuererklärung, sollten das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro/16.008 Euro liegen wird und keine Steuern anfallen.
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