Wer bekommt das Kind?

Gelöst
Varilein Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch März 12, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 12, 2014 - 12. März 2014 um 10:27
 überließ - 13. März 2014 um 09:49
Guten Tag,

bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte, dass das Kind auch nach wie vor Kontakt zum Vater hat, dass sie sich regelmäßig sehen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Nun zu meiner Situation:

Mein Mann und ich sind seit 3 Jahren ein Paar, seit September 2013 verheiratet.

Wir streiten uns ständig, ich kann einfach nicht mehr.

Er ist Diabetiker Typ 1 und Koch, hat immer viel Stress dementsprechend schwankt auch sein Zucker. Seit 3 Monaten hat er eine Pumpe, doch trotzdessen kommt er noch immer nicht komplett mit seinem Zucker klar (hat er seit 20 Jahren!)

Ich fühle mich wie seine Krankenschwester, wenn er unterzuckert, muss ich sofort handeln.
Bei Überzucker ist er aggressiv, lässt keinen an sich ran, jede Kleinigkeit eskaliert.

Er geht morgens um 10 aus dem Haus und kommt abends um 22 Uhr (im Sommer auch mal 24 Uhr) heim. (er arbeitet durchgehend)

Unsere Tochter ist 16 Monate alt. Bis Dezember 2013 war ich ununterbrochen zu Hause, habe sie betreut. Im Dezember war ich auf Teilzeit-Basis arbeiten. Jetzt -seit Februar- arbeite ich auch wieder -vorerst auf TZ-Basis, aber ab April in Vollzeit.

In der Zeit ist die Kleine bei einer liebevollen Tagesmutter.

Mein Mann ist 33, hat 2 abgeschlossene Ausbildungen, arbeitet in Vollzeit. Seine Stiefmutter und sein Vater haben einen landwirtschaftlichen Betrieb, sind also immer zu Hause, könnten theoretisch auch rund um die Uhr auf die Kleine aufpasssen. Allerdings distanziert sich die Stiefmutter von dem "Oma-sein", weil sie eben nur die Stiefmutter ist und von meinem Mann nach dem Tod der leiblichen Mutter nie wirklich akzeptiert worden ist.
Wie erwähnt, arbeitet mein Mann 12-14 Stunden täglich, bei 5-6 Tagen die Woche (in der Saison auch 7 Tage)

Ich bin 21, habe keine abgeschlossene Ausbildung, bin gerade dabei, meinen Führerschein zu beenden.
Ich war die ganze Zeit bei der Kleinen, habe die VZ-Stelle aber fest zugesagt bekommen. Das wären 8-Stunden-Schichten, dann wäre ich wieder bei der Kleinen.
Meine Eltern sind beide noch berufstätig. Meine Mutter arbeitet in Nachtschichten, mein Vater wechselt zwischen allen Schichten..

Ich habe Angst, meine Kleine zu verlieren, denn wir haben im Streit schon öfters diskutiert, wer die Kleine bekäme, er ist der Meinung, sie käme zu ihm...

Die Kleine -würde ich behaupten- hat eine bessere Bindung zu mir als zu ihm.. Wenn er mal frei hat, dann geht sie auch mal zu ihm, dann toben sie kurz, aber meistens schläft er dann erstmal aus, wenn er kann, bis 15/16 Uhr und dann will er nur "gammeln", nie was mit ihr/uns unternehmen..

Vielleicht antwortet mir ja sogar ein Rechtsanwalt... oder jemand, der dieselbe Situation auch hatte..?!

Viele Grüße und schonmal ein riesengroßes Dankeschön!

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
12. März 2014 um 11:12
Hallo Varilein!
Zuerst heiss ich dir in der Seite wilkommen.
Als Mutter kann ich deine Sorgen nachvollziehen. Doch sage ich dir aus eigene Erfahrung, du brauchst keine Sorgen zu machen. Denn die Mutter im Regelfall die
elterliche Sorge eingewilligt bekommt. Du hast sie nur zu beantragen. Als Personensorge wirst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen. Der Vater das Umgangsrecht.
Deine Lagebeschreibung nach kann ich dir als ehemalige Jurastudentin versichern , dass du nichts zu fürchten hast.
Einen Anwalt wirst du nicht brauchen. Du hast nur die Sorgerecht zu beantragen. Dann findet ein Gespearch mit dem Jugendamt statt . In diesem Gespräch wirst du als antragstellende Elternteil alle Fakten vortragen, die für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an dich sprechen.Das war's.
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Varilein Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch März 12, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 12, 2014
12. März 2014 um 11:32
Hallo Janine,

danke für deine Antwort.. Das beruhigt mich schonmal sehr..

Und du meinst, mein Alter und meine nicht vorhandene Ausbildung stellen kein Problem dar?
Wie ist das mit dem VZ-Arbeiten und der Betreuung durch die Tagesmutter ab nächstem Monat?

Wie wird die Trennung an sich ablaufen? Ich habe mal etwas von einem Trennungsjahr gehört..? Wird man da einfach getrennt wohnen? Also wird die Situation so sein, wie nach der Scheidung oder wie?

Grüße
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
12. März 2014 um 11:53
RE.
Dein Alter??? Du bist ja keine minderjährige Person... Dass du in der Blüte des Alters und deine Gesundheit sind ja Pluspunkte für dich. Du wirst mindestens in der Lage dazu sein , um dein Kind zu kümmern. Selbst wenn du nicht 24 STD NICHT DA SEIN KANNST, keine von uns... Dein Kind wird durch deine TZ- Arbeit nicht auf die Straße landen. Das ist ein weiteres Vorteilfaktor , weswegen das Jugendamt beziehungsweise der Familienrichter dir die elterlich Sorge zuteilen wird.
Was das Trennungsjahr angeht, kann ich dir auch in der Hinsicht vieles erzählen. Doch möchte ich dir dazu eine Frage stellen: Hast du vor weiterhin in der Ehewohnung zu leben oder willst du mit deinem Kind umziehen? Es gibt nämlich zwei Arten vom Gentrennleben, was wiederum eine Scheidungsvoraussetzung darstellt.
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Varilein Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch März 12, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 12, 2014
12. März 2014 um 11:58
Naja.. Natürlich wäre es praktisch, wenn er ausziehen würde.. ;) Aber die Möbel haben wir gemeinsam angeschafft.. Dann stünde ich wahrscheinlich am Ende ohne Möbel da, bzw nur mit der Hälfte..

Auch das Kinderzimmer (und die restlichen Räume) sind so liebevoll eingerichtet...

Aber ich glaube kaum, dass er freiwillig gehen würde..

Und: Wenn ich nur in TZ bleibe und nicht in VZ wechsele, schaffe ich die 650€ (insgesamt) auch nicht.

Ich würde ja auch gern in VZ gehen, dass ich nicht jeden Cent umdrehen muss...

Wie gesagt: Ich würde lieber hier drin bleiben...
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
12. März 2014 um 13:56
re.
Ok ich verstehe es ... Zuerst als Frau und auch als Mutter... Nun hat das Gesetz einen neutraleren Hinsichtspunkt dazu. Mehr dazu findest du in meinem Text.
Allgemeine Infos zum Gentrennleben findest du HIER
Nun zu deiner Frage, stellt das Trennungsjahr eine Scheidungsvoraussetzung dar. Es kann jedoch in der selben Trennungsjahr erfolgen, doch muss es zum Beginn des Scheidungsverfahrens nachweislich sein.
Was die finanzielle Lage angeht, dir steht sowohl nacherlicher Unterhalt als auch Kinderunterhalt zu... Viellicht wirst du nicht nicht jeden Cent umdrehen müssen.
Gesetzliche Tipps findest du HIER
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Hallo Varilein!!!!


Ich kann der Janine nur Recht geben. Doch muss ich meinen Hut vor dir ziehen. Du hast eine beieidnedesnwertwolle Einstellung dem Umgangsrecht des Vaters dem Kind gegenüber. Mit solcher Einstellung wirst du auf jeden Fall den Fall gewiennen... Aber ich hatte das selbe Problem mit meinem Ex- Mann... Zu Beginn wollte er unbedingt das Kind zu sich nehmen. Doch sah er im Laufe der Zeit ein , dass er mit der Kindererziehung überfordert sein wird. Daher zog er sich zurück und überließ mir das Ganze. Versuch mit ihm ( in seinen ruhigen Zeiten) drüber zu reden. kannst du niemanden aus dem Familienkreis ins Gespräch ziehen vll gutes Wort einlegen, euch als betroffenen Parteien zur Einigung zu bringen?
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