Teilsorgerecht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht entziehen?

Gelöst
00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - Geändert am 31. Januar 2019 um 06:12
Andred_4504 Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Februar 21, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 21, 2019 - 21. Februar 2019 um 14:14
Kann man wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt werden? Mein Sohn hat sich die Finger im WC-Raum mit meiner Rasierklinge geschnitten und meine Ex-Frau will mir nun das Teilsorgerecht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht entziehen. Hat sie Chancen dafür?

3 Antworten

Hallo,

das Teilsorgerecht kann bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht zwar entzogen werden, aber bei einem einzelnen, minderschweren Vorfall ist das mehr als unwahrscheinlich. Dafür müsste dem betroffenen Elternteil schon eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden - und auch dann ist der Entzug des Sorgerechts das allerletzte Mittel. Die Drohung der Ex-Frau ist also übertrieben.

Gruß vom CCM-Team
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hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
Geändert am 31. Januar 2019 um 06:20
Ihre Ex-Frau kann es sich abschminken, Sie deswegen zu verklagen bzw. den Prozess zu gewinnen. Es gibt keine Verletzung der Aufsichtspflicht in einer vertrauten und abgeschlossenen Wohnung. Siehe dazu das Urteil vom Amtsgericht Bonn vom 4. März 2011, Az. 104 C 444/10.
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Andred_4504 Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Februar 21, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 21, 2019 1
Geändert am 21. Februar 2019 um 19:32
Ah das ist mir neu!

Aber was ist, wenn der Vater z.B. ein Messer, an dem man sich schneiden könnte, oder giftige Flüssigkeiten, die das Kind trinken könnte, offen rumliegen/stehen hätte. Das ist dann ein anderer Fall, oder? Also wie ist das Kind an die Rasierklinge gekommen?

VG,
Andred
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