Führt die Missachtung der Anschnallpflicht zum Fahrverbot?

Gelöst
KEDAS.KEDAS Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 23, 2014 - Geändert am 27. Januar 2019 um 02:28
Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 - 24. April 2014 um 18:18
Habe eine Frage zum Fahrverbot: Nehmen wir an, jemand hat die Anschnallpflicht mehrmals missachtet. Kann gegen denjenigen ein Fahrverbot angeordnet werden? Und wer haftet, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen will oder unangeschnallt erwischt wird? Der Fahrer oder der Mitfahrer selber?
Danke

2 Antworten

Morgen!
Im Bußgeldkatalog steht nur, dass man Bußgeld zahlen muss. Aber vom Fahrverbot war bisher noch nie die Rede.
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KEDAS.KEDAS Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 23, 2014 6
Geändert am 9. Januar 2019 um 01:51
Danke für die Antwort, Yasmin. Nun habe ich noch eine Frage bezüglich der Haftung.
Gestern war ich auf einer Party mit meiner Freundin. Auf dem Heimweg war sie voll besoffen und ich konnte sie nicht dazu bringen sich anzuschnallen. Besoffen halt. Glücklicherweise wurden wir nicht von einem Polizisten angehalten. Nun lautet die Frage, wer von uns beiden für das Bußgeld für die Missachtung der Anschnallpflicht aufkommen müsste? Fahrer oder Beifahrer?
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Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014
Geändert am 9. Januar 2019 um 01:51
Natürlich derjenige, der sich nicht anschnallte. Es sei denn, es geht um Kinder, nicht um Erwachsene. Siehe mal dazu: §§ § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat
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