Ferienjob mit 14 in der Gastronomie

Gelöst
Easy88 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag August 15, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: August 15, 2014 - 15. August 2014 um 16:49
 PRETTY - 18. August 2014 um 11:50
Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Restaurant und seid den Sommerferien haben wir die Tochter unserer Kucbenhilfe bei uns arbeiten. Sie wird abends ab 18 Uhr bis 22 manchmal auch später beschäftigt.
Habe auch mit 14 das erste mal angemeldet in der Gastronomie gearbeitet und auch Alkohol serviert etc.
Jetzt hat die kleine sich "schlau" gemacht, welche Rechte und Verbote es in ihrem Fall gibt und sagte kir sie dürfe eigentlich nicht nach 20 Uhr arbeiten und unter anderem der Fakt das meine Chefin sich eigentlich strafbar macht und wir als Angestellte auch in Mitleidenschaft gezogen werden und Strafe zahlen müssten, sollte jemand kontrollieren kommen!

Nun bin ich natürlich etwas verwirrt und wende mich nach einigen Recherche-Versuchen hierhin.
Wäre schön es könnte jemand Licht ins dunkel bringen.

MfG Easy

5 Antworten

RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
15. August 2014 um 17:28
Hallo,


Ich zitiere dir aus dem § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz


*Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen von der Nachtruhe
*Jugendliche über 16 Jahre dürfen beschäftigt werden
*im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr,
*in mehrschichtigen Betrieben bis 23.00 Uhr
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Easy88 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag August 15, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: August 15, 2014
15. August 2014 um 17:38
Danke, das habe ich auch schon raus gefunden :-), Gastronomie weicht ab...
aber wirklich interessant wäre zu wissen, ob wir wirklich mit strafbar gemacht werden, sollte doch irgendwas nicht den Vorschriften entsprechen? !
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Also man darf mit 16 schon Kellnern, nur nicht nachts und mit Einverständnis der Eltern. wenn du die Erlaubnis hast , nehme ich mal an hast du kein Problem am Hals ... Zum KELLNERN gehört es der Verkauf der alkoholischen Getränken.
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tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
15. August 2014 um 18:14
Easy 88, ich fürchte du wirst Problem am Hals haben wegen zwei Sachen:

zum ersten : alkoholische Getränke servieren darf man erst ab 18.
zum zwoten : scheinbar ist das Kind psychisch belastet sonst würde sie nicht recherchieren. und sich über ihre Rechte schlau machen.
Einen Blick über Bußgeld- und Strafvorschriften gemäß § 58 JAbSchG werfen.
Gott verhüte aber solche Probleme brauchst du nicht am Hals. Es gibt genug heranwachsende LEUTE DIE MAN EINSTELLEN KANN.
Wieso schwer wenn es leicht geht?
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Easy88 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag August 15, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: August 15, 2014
15. August 2014 um 20:30
Also ich bin ausgelernt. Es geht um ne 14 jährige.
Ich habe da auch kein Mitspracherecht, wer wann wo eingestellt oder eingesetzt wird. Sollte kir auch egal sein, aber wenn's mir deshalb ans Leder geht werde ich vorher handeln.
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Wieso bereitest du dir denn Kopfzerbrechen umsonst???? Es soll dir am A..... vorbeigehen!!! Aber du sagtest man lernt nie aus.. zur Allgemeinbildung ist so was wichtig nachzulesen.
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