Kein Geschlechtsverkehr: Härtefallscheidung?

Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 9. Januar 2019 um 06:10
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 - 14. Januar 2015 um 14:04
Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

Ehemann hatte einen Seitensprung gehabt mit einer Prostituierten. Ehefrau verweigert seither den Geschlechtsverkehr, bis er einen HIV-Test gemacht hat. Ihr gutes Recht, oder? Jetzt verlangt der Ehemann die Scheidung, also eine Härtefallscheidung. Wie stehen die Chancen für den Gewinn des Scheidungsprozesses?

2 Antworten

Hallo!
Soweit mir bekannt ist, ist die Verweigerung von Geschlechtsverkehr ein Grund für eine Härtefallscheidung. Im Regelfall. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass der Richter die Härtefallscheidung direkt genehmigen wird, sollte der Ehemann den Seitensprung einräumen. Aber eins verstehe ich nicht: Will die Ehefrau keine Scheidung einreichen? Will sie mit ihm weiterleben, falls er sein HIV-Test negativ ausfallen sollte? So ein Risiko würde ich echt nicht eingehen, nicht wenn es um HIV geht.
1
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 15
Geändert am 9. Januar 2019 um 06:18
Wenn der Geschlechtsverkehr verweigert wird, ist das meines Wissens ein Grund für eine Härtefallscheidung. Da die Verweigerung hier aber eine Vorgeschichte hat, ist es aber bestimmt auch möglich, dass anders entschieden wird. Ganz sicher kann das aber nur ein Anwalt beantworten.
0