Rechtslage bei Aussage gegen Aussage?

Gelöst
Julia.O Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 - Geändert am 10. Januar 2019 um 02:13
00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 6. Oktober 2014 um 10:43
Hallo,

mein Ehemann wurde von seiner Ex letztes Jahr angezeigt. Grund: Üble Nachrede. Das Verfahren wurde aber einige Zeit später eingestellt. Jetzt wird er schon wieder wegen Beleidigung angezeigt von der gleichen Person. Da es keine Zeugen gibt, wird es Aussage gegen Aussage stehen.
Wie sieht die Rechtslage aus?

3 Antworten

Hm, das ist eine sehr allgemeine Frage. Ich persönlich kann nichts Konkretes dazu sagen, obwohl ich eine Vorliebe für Strafrechtsliteratur habe. Sag mal, worum geht es denn?
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Julia.O Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 2
Geändert am 10. Januar 2019 um 02:18
Hi,

es geht um Folgendes:

Es geht eigentlich um seine Ex-Frau. Sie wirft meinem jetzigen Mann vor, sie telefonisch schikaniert zu haben, ihr Morddrohungen gemacht zu haben. Sie lügt einfach wie gedruckt, ohne rot zu werden.
Ich vertraue meinem Mann vollkommen und weiß auch, dass er keinerlei Grund hat es zu tun.
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00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 3
Geändert am 10. Januar 2019 um 02:19
Hallo,
in solchem Fall wird die Gegenpartei (also die Ehefrau bzw. ihr rechtlicher Vertreter) einen Bericht von ihrem Dienstanbieter anfordern können.
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